Inklusiver Sozialraum beinhaltet barrierefreie Wegleitsysteme!

Unter einem inklusiven Sozialraum verstehen wir ein barrierefreies Lebensumfeld.
Inklusive Sozialräume sind auch individuelle Lebensräume. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, ob ältere oder jüngere Personen können eingebunden werden und am Leben teilhaben, auch und vor allem ohne fremde menschliche Hilfen. Die Förderung und Entwicklung inklusiver Sozialräume ist, meines Erachtens, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wie schnell kann sich im Leben das Blatt wenden? Was meine ich konkret damit? Der Verlust des eigenen Augenlichts oder eine akute Minderung der Sehkraft sowie eine Erkrankung z. B. durch einen grauen Star. Deshalb ist das Heranführen an dieses sensible Thema notwendig und stärkt die Partizipation in unserer Gesellschaft. Unsere Kommunen haben die Hauptaufgabe dafür Sorge zu tragen, dass inklusiver Sozialraum gestaltet und umgesetzt wird.

Was verstehen wir unter barrierefreie Wegleitsysteme?

Barrierefreie Wegleitsysteme helfen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Beeinträchtigungen können unter anderem sensorische Einschränkungen oder der vollständige Seh-respektive Hörverlust sein. Barrierefreie Leitsysteme kommen jedem Betroffenen mit verminderter Sehkraft sowie auch Menschen ohne sensorische Störungen zugute. Auch die sehenden und aufrecht gehenden Nutzer/-innen profitieren von einem funktionierenden, barrierefreien Leitsystem. Es ermöglicht ihnen allen einen selbstbestimmten Zugang in alle Bereiche des öffentlichen Lebens, dazu zählen unter anderem: Verwaltungen, Behörden, Bibliotheken und Bahnhöfen sowie Schulgebäuden. Individuelle Beleuchtungsanlagen, die Wohlsein durch Sicherheit und Farben erzeugen oder taktile Orientierungsassistenten sowie Leitsysteme sind dann gefordert. Die DIN 18040 berücksichtigt individuelle Behinderung.

Wie kommt der blinde Mensch zum Wegleitsystem?

Und um es vorwegzunehmen, der blinde Mensch möchte es ohne fremde menschliche Hilfe, und zwar allein bewältigen. Ich habe eine persönliche Erfahrung beizutragen. Eine Beobachtung in Magdeburg vor dem Landgericht ergab folgende Erkenntnis für mich respektive die Erkenntnis, wie schwierig es immer noch ist, für blinde Menschen überhaupt an die Blindenschrifthinweistafel am Gerichtsgebäude zu gelangen und das Wegleitsystem zu finden. Am Beispiel vom Landgericht: Steigt der respektive die blinde oder Sehbeeinträchtigter Mensch z. B. aus der Straßenbahn und muss dann erst noch eine gefährliche und viel befahrene Straße überqueren und wenn er dies geschafft hat, dann steht er vor dem großen Eingangsbereich des Landgerichts. Es existieren weder akustische noch andere sensorische Hinweise, die die blinde Person auf ihrem Weg begleitet und unterstützt.

Wie funktioniert nun so ein barrierefreies Wegleitsystem genau?

Sie müssen immer möglich kontrastreich zum Umgebungsbelag passen. Die Leit- und Orientierungssysteme wurden für den sehbeeinträchtigten und blinden Menschen entwickelt.
Es sind sogenannte Rippenstrukturen, die dem sehbeeinträchtigten und blinden Menschen, den Weg mit dem Blindenlangstock führen. Damit ist der Untergrund ertastbar und auch zu hören. An bestimmten Abzweigstellen findet sich dann eine Struktur in Noppen, die eine Option des Richtungswechsels bereithalten. Diese Richtungswechsel führen hin zu den Haltestellen oder zu gesicherten Querungsstellen, sprich Ampelanlagen oder Zebrastreifen. Eine Gefahr für die blinden Menschen liegt in der Unwissenheit der sehenden Bevölkerung, die diese Rippenstrukturen mit parkenden Autos, Fahrrädern oder Gepäckstücken zustellen. Denn auf diesen Leitstreifen haben die blinden Menschen eine sichere Wegeführung. Wenn die Menschen, die auf dieses Wegleitsystem angewiesen sind, diesen vorgegebenen Pfad verlassen müssen, ob nach links oder rechts, weil ihnen ein Hindernis in den Weg gestellt wurde, dann sind sie desorientiert. Nun laufen sie Gefahr, auf dem vorgegebenen Weg nicht wieder zurückzufinden und jetzt auf eine unsichere Ebene, einen Bach, eine Wand oder Fahrradweg zu geraten. Hier mangelt es deutlich an Aufklärungsarbeit seitens der Politik und den Kommunen. Viele Mitmenschen halten diese Rippenstrukturen für Wasserablaufeinrichtungen oder auch Kunst.

Eigenständig durchs Leben!

Barrierefreie Wegleitsysteme verschaffen ein Stück Freiheit, Eigenständigkeit und Selbstbestimmung. Die Teilhabe am täglichen Leben, sprich Inklusion, wird somit in der Realität umgesetzt. Ferner geben barrierefreie Wege- und Bodenleitsysteme Sicherheit und Orientierung. Die Brailleschrift, sprich die Blindenschrift (nach dem französischen Blindenlehrer Louis Braille benannt, der das Punktschriftsystem erfunden hat) ist nur zu einem geringen Teil von Menschen mit Seheinschränkungen nutzbar. Überwiegend erlernen die Brailleschrift nur ein geringer Teil der Blindgeborenen. Daher sollte unser Augenmerk auch den größeren Teil der Betroffenen mit Sehschwächen ansprechen und wir bei den Wege- und Bodenleitsystemen auf entsprechende gute Kontraste, Hintergründe und Schriftgröße achten und einbeziehen. Wichtig zu beachten ist es, dass die sogenannte Schwarzschrift respektive Normalschrift auch als Zeichenfolge angewendet wird. Dass auch Späterblindete, die noch die herkömmliche und ihnen vertraute Schriftzeichen gelernt haben, diese sensorisch durch Ertasten, im Alltagsgebrauch nutzen können.

Die Brailleschrift ist nur zu einem geringen Teil von Menschen mit Seheinschränkungen nutzbar

Zielgerichtet vom Boden geleitet

Bodenmarkierungen stellen ein wichtiges Hilfsmittel für sehbehinderte Personen dar. Bodenmarkierungen, die aus zwei Geometrien (zwei bestehenden Ebenen/Gebilden) bestehen, erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Zum einen sind es Leitstreifen, die eine leitende Funktion haben, sowie Noppen oder Punkte. Diese Punkte auf dem Boden haben eine Warnfunktion, die auf Gefahrenstellen hinweisen. Diese Bodenindikatoren treten vorzugsweise in öffentlichen Gebäuden auf. Weitere Gefahren stellen auch Treppenaufgänge und Treppenabgänge dar. Bodenmarkierungen müssen einwandfrei wahrnehmbar sein. Sie sollten gut am Boden haften und unablöslich sein. Es ist unbedingt zu beachten, dass diese Bodenindikatoren selbst keine Stolperfalle auslösen. Die Bodenindikatoren müssen den Personen mithilfe ihres Blindenstocks führen und an den Schuhsohlen spürbar sein. Erforderlich sind auch kontrastreiche Farbtöne, damit Personen mit schwer verminderter Sehkraft diese zur besseren Orientierung wahrnehmen können. Bodenleitsysteme werden aus Edelstahl, Kunststoff oder Aluminium verwirklicht. Diese eben genannten Materialien können auch kombiniert verwendet werden und erzeugen so zusätzlich einen Kontrast zum und am Boden.

Bodenmarkierungen stellen ein wichtiges Hilfsmittel für sehbehinderte Personen dar

Barrierefreie Leitsysteme auch in anderen Ländern?

Ja, außerhalb Deutschlands werden ebenfalls in anderen Ländern barrierefreie Leitsysteme angewendet. In der Europäischen Union mangelt es aber an einer einheitlichen Norm. Deutschland und Österreich unterscheiden sich dabei schon auffällig, obwohl beide Länder dasselbe Alphabet lernen und Deutsch sprechen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass in England, Irland und vielen weiteren Ländern auf die Großschreibung verzichtet wird. Diese unterschiedlichen Richtlinien in den EU-Staaten stellt eine besondere Schwierigkeit für sehbehinderte Menschen dar. Je nach Land gilt es unterschiedliche Normen der barrierefreien Kennzeichen zu berücksichtigen.
Eine einheitliche Norm wäre hier wünschenswert und zielführender für die Betroffenen und für die Hersteller von Wege- und Bodenleitsystemen. Wir als LUK-DESIGN bieten Ihnen qualifizierte Lösungen an, optimieren Ihr Wege- oder Bodenleitsystem im Unternehmen, in Ihrer Kommune in öffentlichen Gebäuden oder im privaten Bereich.
Lassen Sie sich gern von uns beraten und vereinbaren einen Termin zum nächstmöglichen Zeitpunkt, damit unterstützen Sie sensorisch eingeschränkte Personen bei einem selbstbestimmten und inkludierten Leben.

Autor: Manuel Hurtig
Redaktionell verantwortlich: Gordon Roth
Luckenwalde, dem
29.03.2022