Wussten Sie, dass Sie Warnmarkierungen nicht einfach an beliebiger Stelle anbringen dürfen? Sobald Sie damit in den Straßenverkehr eingreifen, gibt es dafür strenge Regeln.

Den Gartenzaun oder die Hauswand mit Konturmarkierungen zu kennzeichnen ist demnach verboten. Auf privaten und geschäftlichen Grundstücken dürfen Sie hingegen Stufen und tiefe Decken markieren.

Schauen wir uns die UN-ECE104 Norm einmal genauer an!

Grundlegendes zur ECE 104 und Ausnahmefälle

Die ECE 104 ist eine Regelung, die Richtlinien für die Verwendung von retroreflektierendem Markierungen für den europaweit tätigen Schwerverkehr festlegt. Das heißt in der Regel sind Warnmarkierungen schon einmal nur an Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t oder an Anhängern ab 3,5 t anzubringen. Aber wo es Regeln gibt, gibt es Ausnahmen: Einsatzfahrzeuge bekommen meist eine Sondergenehmigung. Somit sind auch deutlich leichtere Streifenwagen, Notärzte oder private Krankentransporte mit reflektierenden Streifen markiert. Jedoch nie ohne Einwilligung der jeweiligen Ministerien des Bundeslands.

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst

Konturbreite

Laut Norm ECE 104 ist einzig und allein die 50 mm Kontur zulässig. Schmalere Konturmarkierungen benötigen eine Sondergenehmigung.

Farbwahl

Zur Wahl stehen für gewöhnlich Rot, Gelb, Weiß und Lime. Wobei Lime in Deutschland laut ECE 104 schon mal verboten ist … und doch vorkommt. Sonderregelungen sind sehr weitverbreitet.

Die Rückseite von Fahrzeugen darf nur Rot oder Gelb markiert werden, die Seiten hingegen nur Gelb oder Weiß.

Position

Konturmarkierungen müssen so nah wie möglich am Außenrand des Fahrzeugs angebracht werden. Das leuchtet ein. Zusätzlich muss aber auch 80 % der Fahrzeugbreite mit Warnmarkierung versehen sein! Nur bei „schwierigen Anwendungsbedingungen“ darf diese Länge auf 60 % oder in Extremfällen sogar auf 40 % gekürzt werden.

Die unterste Markierung muss mindestens 250 mm über dem Boden angebracht werden und darf nicht höher liegen als 1500 mm.

Richtungsweisende Warnmarkierungen

Vollflächige diagonal gestreifte Folien sind nur in Rot-Weiß erlaubt. Kombinationen wie Rot-Gelb oder Rot-Lime sind in Deutschland nicht (mehr) zulässig.

Außerdem ist darauf zu achten, dass links weisende sowie rechts weisende Warnmarkierungen richtig herum angebracht werden. Schaut man von hinten auf das Fahrzeug, so muss sich aus den diagonalen Streifen ein „A“ wie „AMTLICH“ bilden. Verkehrt wäre die Anbringung, wenn dabei ein „V“ wie „VERKEHRT“ entsteht.

Unsere Warnmarkierungen gibt es hier:

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Redaktion: Edgar Kutschera

Edgar Kutschera

MSc. Env. Science Online-Marketing-Manager