Vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen: In letzter Zeit bekommen Sie gehäuft Mails von Webseiten, die Sie auf eine Änderung der Datenschutzerklärung hinweisen. Seit dem 25.05.2016 existiert die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und seit heute ist sie für alle Unternehmer und Websitebetreiber Pflicht. Vom ersten Gesetzesentwurf 2012 ist nun nach 6 Jahren geklärt, welche Daten ein Unternehmen speichern darf, wie lange und mit welchen Begründungen überhaupt eine Speicherung legitim ist. Zuvor wurde der Datenschutz über Richtlinien von 1995 geregelt. Damals existierte Google nicht einmal.

 

Neue Vorteile für Bürger und Unternehmen

  • Es dürfen nur noch Daten erhoben werden, die für die Auftragserstellung notwendig sind. Als Beispiel: Ein Pflichtfeld für „Geburtstag“ wäre bei der Bestellung eines einfachen T-Shirts wohl kaum wichtig, um das Shirt liefern zu können. Eine E-Mail-Adresse hingegen schon, da Sie über den Kauf des Artikels hingewiesen werden sollten, um Missbrauch vorzubeugen.
  • Außerdem gibt es erstmals ein „Recht auf Vergessenwerden“, also die Löschung von Daten, wenn ein Widerruf ausgesprochen wird und die Daten für die weitere Auftragsverarbeitung nicht von Nöten sind.
  • Die Bürger der EU können sich zukünftig leichter gegen Datenmissbrauch wehren. Sie kontaktieren dazu die Datenschutzbehörde. Außerdem stärkt ein starker Datenschutz das Vertrauen in die digitale Welt.
  • Die DSGVO regelt den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union. Dadurch gibt es statt vieler Gesetze in den einzelnen Staaten jetzt nur noch diese eine Verordnung für alle. Das macht es international agierenden Unternehmen deutlich einfacher. Auch Unternehmen außerhalb Europas, die innerhalb der EU verkaufen oder Geschäfte tätigen, müssen sich daran halten.

 

Datenschutz ist ein Grundrecht

Und dementsprechend hoch fällt nun die Strafe für einen Verstoß gegen dieses aus. Eine nicht ordnungsgemäße, unvollständige oder fehlende Datenschutzerklärung auf der eigenen oder Firmenwebsite kann bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes kosten. Damit sind die Bußgelder erheblich gestiegen und ein gehäuftes Aufkommen von Abmahnungen ist, wie häufig bei Gesetzesänderungen, zu erwarten.

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Redaktion: Edgar Kutschera

Edgar Kutschera

MSc. Env. Science Online-Marketing-Manager